Richtlinie für Händler

ZULETZT AKTUALISIERT: 29. MÄRZ 2019

Mevo Inc. und seine Tochtergesellschaften („ Mevo“, „wir“ oder „ uns“) produzieren und verkaufen Hardwaregeräte wie Mevo® Kameras und Zubehör (zusammenfassend „Produkte“). Diese Mevo Richtlinie für Händler (die „Richtlinie“) gilt für Unternehmen, die unsere Produkte an Endkunden verkaufen (jedes dieser Unternehmen, ein „Händler“) und soll den Ruf von Mevo schützen und eine faire Weiterverkaufsumgebung für die Produkte schaffen.

1. Preisgestaltung

Händlern steht es frei, die Verkaufspreise der von ihnen verkauften Produkte festzulegen. Mevo stellt die vom unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers („UVP“) für jedes Produkt bereit. Die UVP entspricht dem nicht ermäßigten Preis des Produkts, der auf den von Mevo betriebenen Websites (wie mevo.com) angegeben ist. Mevo gibt außerdem den Mindest-/Höchstpreis (Minimum/Maximum Advertised Price, „ MAP“) für jedes Produkt vor. Der MAP entspricht der aktuellen UVP.

2. Mindest-/Höchstpreis

2.1 MAP-Richtlinie

Wenn ein Händler für ein Produkt werben möchte, muss er den MAP oder keinen Preis in seiner Werbung angeben. Wenn Mevo einen Rabatt oder Preisnachlass genehmigt oder ein Produkt mit Rabatt auf seinen eigenen, von ihm selbst betriebenen Websites anbietet, können Händler das Produkt zum ermäßigten Preis bewerben, jedoch nur für den Zeitraum, während dessen der Rabatt angeboten wird, und gegebenenfalls zu den für den Rabatt geltenden Bedingungen, die in den Werbeanzeigen angegeben werden müssen.

2.2 Werbung

Der Begriff „Werbung“ ist umfassend auszulegen und umfasst sämtliche Prospekte, Broschüren, Flyer, Mailer, Kataloge, Werbung in sämtlichen Medien (z. B. Printmedien, Werbetafeln, Radio, Fernsehen, Internet (einschließlich Display-, Video- und Suchanzeigen) usw.)), E-Mail, Beschilderung und Messematerialien.

2.3 Zulässige Praktiken

Die MAP-Richtlinien von Mevo verbieten nicht den Verkauf zu höheren oder niedrigeren Preisen als den MAP-Preisen („Nicht-MAP-Preise“) und sind nicht auf eine Weise auszulegen, die die Fähigkeit eines Händlers, Einzelhandelspreise festzulegen, einschränkt. Zur Klarstellung:

2.3.1. Stationärer Verkauf: Nicht-MAP-Preise dürfen im Inneren von Ladengeschäften, darunter in Auslagen, auf Verpackungen und am Verkaufsort, nicht jedoch an der Außenseite des Geschäfts oder im Bereich außerhalb des Geschäfts angezeigt werden.

2.3.2. E-Commerce:Auf Einzelhandels-Websites ist der MAP oder kein Preis anzuzeigen, bis der Kunde ein klares Interesse am Kauf des jeweiligen Produkts bekundet hat. Zu diesem Zeitpunkt kann der Nicht-MAP-Preis angezeigt werden (z. B. eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Hier klicken, um den aktuellen Preis anzuzeigen“).

2.3.3. Allgemeine Werbeaussagen: Mevos MAP-Richtlinien verbieten generischen Text wie „Sonderangebote“ oder „Niedrigpreise“ nicht, sofern in der Werbung nicht angegeben oder nahegelegt wird, dass ein bestimmtes Produkt zu anderen als den MAP-Preisen erworben werden kann.

3. Channel-Verkaufsbeschränkungen

3.1 Gebiet

Händler dürfen Produkte nur an Kunden in ihrem geografischen Gebiet verkaufen.

3.2 Nur Verkauf an Endbenutzer

Händler dürfen die Produkte nur direkt an Endkunden verkaufen, nicht jedoch an andere Händler, ausgenommen in Fällen, in denen Mevo dies ausdrücklich genehmigt.

3.3 Keine Online-Marktplätze Dritter

Sofern nicht ausdrücklich von Mevo schriftlich genehmigt, darf ein Händler, wenn er Produkte online verkaufen möchte, dies nur über seine eigenen Websites tun; der Verkauf der Produkte über Online-Marktplätze von Drittanbietern wie Amazon oder eBay oder ähnliche Online-Dienste ist nicht gestattet.

4. Geistiges Eigentum

Händler müssen die vorherige schriftliche Genehmigung von Mevo einholen, um die Marken und Werbematerialien von Mevo in ihrer Werbung für die Produkte verwenden zu können. Mevo stellt möglicherweise vorab genehmigte Anzeigen und zugehörige Materialien bereit. Solange der Händler diese Richtlinie sowie alle anderen etwaigen von Mevo bereitgestellten Markenrichtlinien einhält, darf der Händler diese Materialien (ohne Änderungen) zur Werbung für die Produkte verwenden.

5. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Händler müssen beim Verkauf und bei der Werbung für die Produkte alle geltenden Gesetze einhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Machen Sie keine falschen oder irreführenden Behauptungen und wenden Sie keine irreführenden Verkaufstaktiken an.
  • Wenn Sie Kunden E-Mails senden, ist CAN-SPAM (und andere ähnliche Gesetze) einzuhalten.
  • Wenn Sie eine Online-Präsenz betreiben, veröffentlichen Sie eine Datenschutzerklärung und halten Sie sie ein.
  • Verwenden Sie nur bekannte und vertrauenswürdige Checkout-Anbieter und stellen Sie sicher, dass Kreditkartentransaktionen über einen PCI-kompatiblen Zahlungs-Stack abgewickelt werden (d. h. einen Stack, bei dem der Händler keine Kreditkartennummern erfasst).
  • Stellen Sie sicher, dass Kundeninformationen (wie Name und Lieferadresse) sicher gespeichert, ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet und weitergegeben und schließlich gelöscht werden, wenn sie nicht mehr für einen legitimen Geschäftszweck benötigt werden.

6. Durchsetzung

6.1 Händler, die eine Bestimmung dieser Richtlinie (einschließlich der MAP-Richtlinie und der Beschränkungen für Vertriebskanäle) nicht einhalten, sind nicht berechtigt, Geldmittel oder Erstattungen für Werbeaufwand zu erhalten, und dürfen das geistige Eigentum von Mevo nicht zur Werbung für die Produkte verwenden. Darüber hinaus behält sich Mevo das Recht vor, bei Händlern, die wiederholt gegen die Richtlinien verstoßen, die Lieferung von Produkten auszusetzen oder zu verzögern oder die Lieferung an diese Händler komplett einzustellen.

6.2 Händler dürfen keine Bedingungen dieser Richtlinie auf irgendeine Weise umgehen; wir legen diese Richtlinie dabei dahingehend aus, dass sie den Geist der Einschränkungen erfüllt. Kein Versäumnis und keine Verzögerung von Mevo gelten als Verzicht auf einen Rechtsanspruch. Mevo behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit auszusetzen oder zu ändern.